Ansprüche & Pflichten · 6 Min.
Ansprüche und Pflichten: Was Ihnen nach einem Unfall zusteht
Von Nutzungsausfall über Wertminderung bis zur Schadenminderungspflicht – der komplette Überblick.

Als Geschädigter sollen Sie so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Das klingt einfach, umfasst aber deutlich mehr Positionen als nur die Reparatur. Gleichzeitig haben auch Sie Pflichten, die Sie kennen sollten.
Ihre Ansprüche im Überblick
- Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
- Merkantile Wertminderung: der Preisabschlag, den ein Unfallwagen beim Verkauf hinnimmt.
- Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag ohne fahrbereites Fahrzeug – oder ein Mietwagen.
- Kosten des unabhängigen Sachverständigengutachtens.
- Abschleppen, Bergung, Standgebühren, An- und Abmeldung.
- Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall.
- Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten bei Personenschäden.
- Allgemeine Kostenpauschale für Porto, Telefon und Wege.
Freie Wahl – drei Rechte, die oft übergangen werden
Anrufe von Partnerwerkstätten oder Prüfdienstleistern der gegnerischen Versicherung sind ein Angebot, keine Anweisung. Sie müssen darauf nicht eingehen.
- Sie wählen Ihren Sachverständigen selbst.
- Sie wählen Ihre Werkstatt selbst.
- Sie wählen Ihren Anwalt selbst.
Ihre Pflichten als Geschädigter
- Schadenminderungspflicht: Sie dürfen den Schaden nicht unnötig vergrößern, etwa durch einen überteuerten Mietwagen oder wochenlanges Zuwarten.
- Mitwirkungspflicht: Unterlagen, Gutachten und Auskünfte müssen Sie bereitstellen.
- Wahrheitspflicht: falsche Angaben können den Anspruch komplett kosten.
- Meldepflicht gegenüber der eigenen Versicherung, in der Regel innerhalb einer Woche.
Bagatellgrenze: wann ein Gutachten sinnvoll ist
Bei ganz kleinen Schäden – grob unterhalb von etwa 750 bis 1.000 Euro – wird meist ein Kostenvoranschlag akzeptiert. Darüber ist das Gutachten die sichere Variante, weil es Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckte Schäden mit erfasst. Im Zweifel: kurz anrufen und schildern, was passiert ist.
Verjährung
Schadenersatzansprüche verjähren grundsätzlich in drei Jahren zum Jahresende. Bei Personenschäden können längere Fristen gelten. Warten Sie trotzdem nicht: Je länger ein Unfall zurückliegt, desto schwerer lässt sich der Schaden beweisen.
Direkt fragen
Unsicher, was für Ihren Fall gilt?
Bei KFZ-Gutachter Benjamin antwortet der Gutachter, der Ihr Fahrzeug anschließend selbst begutachtet. Ein kurzes Telefonat klärt oft mehr als jede Checkliste.
