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Unfall-Guide · 6 Min.

Unfall-Guide: Was Sie direkt nach dem Crash tun sollten

Vom Warndreieck bis zum ersten Anruf beim Gutachter: die richtige Reihenfolge nach einem Verkehrsunfall.

Unfall-Guide: Was Sie direkt nach dem Crash tun sollten

Ein Unfall kommt immer unerwartet, und in den ersten Minuten fühlt sich alles hektisch an. Wenn Sie wissen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist, behalten Sie den Kopf frei – und sichern sich gleichzeitig alles, was später für die Regulierung wichtig wird.

1. Unfallstelle sichern

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – innerorts rund 50 Meter vor der Stelle, auf Landstraßen etwa 100 Meter, auf der Autobahn 150 bis 400 Meter. Steigen Sie möglichst auf der Seite aus, die vom Verkehr abgewandt ist, und bringen Sie alle Beteiligten hinter die Leitplanke oder an den Straßenrand.

2. Erste Hilfe leisten und Hilfe rufen

Verletzte haben immer Vorrang vor allem anderen. Notruf 112 wählen, ansprechbare Personen betreuen, nichts überstürzen. Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar – auch dann, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.

3. Polizei: wann sie wirklich gebraucht wird

Bei einem kleinen Blechschaden mit klarer Schuldlage reicht in der Regel der Austausch der Daten. Entfernen Sie sich aber niemals einfach von der Unfallstelle – auch ein Zettel an der Windschutzscheibe schützt nicht vor dem Vorwurf der Unfallflucht.

  • Bei Personenschäden – immer.
  • Wenn die Schuldfrage unklar ist oder bestritten wird.
  • Wenn der Verdacht auf Alkohol, Drogen oder fehlenden Führerschein besteht.
  • Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen, Mietwagen oder Firmenwagen.
  • Bei Fahrerflucht oder wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen will.

4. Beweise sichern – Ihr wichtigster Schritt

Diese Fotos kosten Sie fünf Minuten und entscheiden später oft über mehrere hundert oder tausend Euro. Machen Sie lieber zu viele als zu wenige.

  • Fotos aus mehreren Abständen: Gesamtsituation, Fahrzeugstellung, Bremsspuren, Schilder, dann die Schäden im Detail.
  • Kennzeichen beider Fahrzeuge, Versicherung und Versicherungsnummer des Gegners.
  • Name, Anschrift und Telefonnummer des Fahrers und – falls abweichend – des Halters.
  • Kontaktdaten von Zeugen, notiert direkt vor Ort.
  • Uhrzeit, Wetter, Lichtverhältnisse und Fahrbahnzustand.

5. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben

Sie sind nicht verpflichtet, an der Unfallstelle irgendetwas zur Schuldfrage zu unterschreiben – und Sie sollten es auch nicht tun. Wer aus Höflichkeit die Schuld übernimmt, bringt seinen eigenen Versicherungsschutz in Gefahr. Halten Sie nur den Sachverhalt fest, nicht die Bewertung.

6. Gutachter einschalten – und zwar selbst

Wenn Sie nicht schuld sind, dürfen Sie den Sachverständigen frei wählen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Ein von der Versicherung beauftragter Prüfer arbeitet für die Versicherung, nicht für Sie.

Fahren Sie das Fahrzeug vor der Begutachtung nicht in die Werkstatt zur Reparatur. Erst dokumentieren, dann reparieren – sonst fehlt der Nachweis.

7. Schaden melden

Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung zeitnah, meist innerhalb einer Woche – auch wenn Sie über die Gegenseite abrechnen. Bei einem unverschuldeten Unfall geht die Meldung zusätzlich an die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

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Bei KFZ-Gutachter Benjamin antwortet der Gutachter, der Ihr Fahrzeug anschließend selbst begutachtet. Ein kurzes Telefonat klärt oft mehr als jede Checkliste.

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