Kasko & Haftpflicht · 6 Min.
Kasko oder Haftpflicht: wer zahlt welchen Schaden?
Teilkasko, Vollkasko, Haftpflicht – welche Versicherung in welchem Fall greift und was das für Sie bedeutet.

Die Frage ist nach fast jedem Schaden dieselbe: Wer bezahlt das? Die Antwort hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat und welche Versicherungen im Spiel sind. Hier die drei Fälle in Klartext.
Kfz-Haftpflicht: für den Schaden des anderen
Die Haftpflicht ist Pflicht und zahlt immer den Schaden, den Sie anderen zufügen – nie Ihren eigenen. Umgekehrt heißt das: Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, wird über die Haftpflicht des Verursachers abgerechnet. Dann steht Ihnen das volle Paket zu: Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Anwalt.
Teilkasko: Schäden, für die niemand etwas kann
Die Teilkasko kennt keine Selbstbeteiligungsfalle beim Schadenfreiheitsrabatt: Sie wird nicht hochgestuft. Die vereinbarte Selbstbeteiligung, meist 150 bis 300 Euro, tragen Sie selbst.
- Diebstahl und Einbruch.
- Brand und Explosion.
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung.
- Zusammenstoß mit Haarwild – je nach Tarif mit allen Tieren.
- Glasbruch, Marderbiss und die daraus entstehenden Folgeschäden.
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung.
Vollkasko: auch bei eigener Schuld
Die Vollkasko enthält alles aus der Teilkasko und deckt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus. Dafür wirkt sich ein Schaden auf die Schadenfreiheitsklasse aus. Ob sich die Meldung lohnt, ist eine reine Rechenfrage: Bei kleineren Schäden ist Selbstzahlen oft günstiger als die Rückstufung über mehrere Jahre.
Grobe Fahrlässigkeit
Rote Ampel, Handy am Ohr, vereiste Scheibe, Alkohol: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Kaskoversicherer die Leistung kürzen – je nach Schwere bis auf null. Viele moderne Tarife verzichten auf diesen Einwand, aber eben nicht alle. Ein Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich vor dem Schadenfall, nicht danach.
Auch im Kaskofall gilt: eigenes Gutachten möglich
Im Kaskofall darf die Versicherung den Sachverständigen grundsätzlich selbst bestimmen und trägt dessen Kosten. Sie können aber jederzeit ein eigenes, unabhängiges Gutachten beauftragen – etwa wenn die Abrechnung zu niedrig ausfällt oder Positionen fehlen. Die Kosten tragen Sie dann zunächst selbst, häufig rechnet es sich trotzdem.
Direkt fragen
Unsicher, was für Ihren Fall gilt?
Bei KFZ-Gutachter Benjamin antwortet der Gutachter, der Ihr Fahrzeug anschließend selbst begutachtet. Ein kurzes Telefonat klärt oft mehr als jede Checkliste.
