KFZ-Lexikon · 8 Min.
KFZ-Lexikon: Gutachterbegriffe in verständlichem Deutsch
Wiederbeschaffungswert, Restwert, UPE-Aufschlag: die wichtigsten Begriffe aus Gutachten und Schreiben der Versicherung.

In einem Gutachten und in den Briefen der Versicherung tauchen viele Begriffe auf, die im Alltag niemand benutzt. Hier stehen sie in einfachen Worten – damit Sie beim nächsten Schreiben genau wissen, worum es geht.
Wiederbeschaffungswert
Der Betrag, den Sie am regionalen Markt für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten – gleiches Modell, Alter, Ausstattung und Zustand, gekauft bei einem seriösen Händler.
Restwert
Der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug im aktuellen Zustand noch bringt. Beim Totalschaden wird er vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.
Wiederbeschaffungsdauer
Die geschätzte Zeit, die Sie brauchen, um ein vergleichbares Fahrzeug zu finden und zu kaufen. Sie bestimmt, für wie viele Tage Nutzungsausfall oder Mietwagen abgerechnet werden.
Merkantile Wertminderung
Der Preisabschlag, den Sie beim Verkauf hinnehmen müssen, weil das Fahrzeug einen Unfall hatte – selbst bei perfekter Reparatur. Sie kommt vor allem bei jüngeren Fahrzeugen zum Tragen.
Technische Wertminderung
Ein Minderwert, der bleibt, weil sich der Schaden technisch nicht vollständig beseitigen ließ.
Nutzungsausfallentschädigung
Eine Tagespauschale dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, obwohl Sie es nutzen wollten und könnten. Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Alter.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Die Reparatur ist technisch möglich, kostet aber mehr als der Wiederbeschaffungswert. Abgerechnet wird dann in der Regel Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Technischer Totalschaden
Das Fahrzeug lässt sich nicht mehr sinnvoll reparieren, etwa bei stark verzogener Karosserie.
130-Prozent-Regel
Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, darf fachgerecht repariert werden – mit anschließender Weiternutzung von mindestens sechs Monaten.
Fiktive Abrechnung
Sie lassen sich die im Gutachten ermittelten Netto-Reparaturkosten auszahlen, ohne zu reparieren. Die Mehrwertsteuer gibt es nur gegen Nachweis.
UPE-Aufschläge
Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung für Ersatzteile, die Werkstätten für Lagerhaltung und Beschaffung berechnen.
Verbringungskosten
Kosten für den Transport des Fahrzeugs von der Werkstatt in eine externe Lackiererei und zurück.
Stundenverrechnungssatz
Der Stundenlohn der Werkstatt für Mechanik, Karosserie und Lack. Versicherungen verweisen hier gern auf günstigere Betriebe.
Beilackierung
Das Mitlackieren angrenzender Bauteile, damit der Farbton über das ganze Fahrzeug hinweg stimmt.
Prüfbericht / Kürzungsschreiben
Die Stellungnahme eines von der Versicherung beauftragten Prüfdienstleisters, die Positionen aus Ihrem Gutachten in Frage stellt. Gegen sie kann der Gutachter Stellung nehmen.
Reparaturbestätigung
Ein kurzer Nachweis, dass das Fahrzeug tatsächlich und fachgerecht repariert wurde. Wird bei Nutzungsausfall und bei der 130-Prozent-Regel verlangt.
Quotenhaftung
Sind beide Seiten mitverantwortlich, wird der Schaden nach Quote geteilt, zum Beispiel 70 zu 30.
Betriebsgefahr
Die Gefahr, die allein vom Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht. Sie kann dazu führen, dass auch ein unschuldiger Halter einen Teil des Schadens trägt.
Vorschaden und Altschaden
Ein Vorschaden betrifft dasselbe Bauteil und wurde repariert, ein Altschaden ist ein unreparierter Schaden aus früherer Zeit. Beides muss im Gutachten offengelegt werden.
Bagatellschaden
Ein Kleinschaden, meist unter rund 750 bis 1.000 Euro, bei dem üblicherweise ein Kostenvoranschlag genügt.
Direkt fragen
Unsicher, was für Ihren Fall gilt?
Bei KFZ-Gutachter Benjamin antwortet der Gutachter, der Ihr Fahrzeug anschließend selbst begutachtet. Ein kurzes Telefonat klärt oft mehr als jede Checkliste.
